Ausbildung in unserer Verkehrs-Fachschule
Machen Sie bei uns Ihre Ausbildung zum Berufskraftfahrer (w/m/d).
Wir bieten Ihnen die Grundqualifikation für die gewerbliche Nutzung, die Ausbildung zum Busfahrer und die Möglichkeit zur individuellen Weiterbildung durch Kurse. Im Rahmen von Fahrsicherheitstrainings können Sie bei uns Ihre Fahrpraxis perfektionieren.
Klasse D1: Kleinere Busse
Mindestalter
21 Jahre
Voraussetzungen
Der Erwerb der Klasse D setzt den Vorbesitz der Klasse B voraus.
Fahrzeuge (siehe § 6 FeV)
Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) zur Personenbeförderung
mit mehr als 8 und nicht mehr als 16 Sitzplätzen außer dem Führersitz
(auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Befristung
- Die Fahrerlaubnis wird für fünf Jahre erteilt
- Verlängerung um weitere 5 Jahre durch Eignungsnachweis nach FeV Anlage 5 Nr.1 und 2 (Gesundheitszustand und Belastungsprofil)
- FeV Anlage 6 (Sehvermögen)
Dauer der Fahrprüfung
75 Minuten
Vorbesitz Klasse B oder C1, Fahrpraxis mehr als 2 Jahre
Grundausbildung 16 h
Überland 8 h
Autobahn 4 h
Dunkelfahrt 4 h
Vorbesitz Klasse B oder C1, Fahrpraxis bis 2 Jahre
Grundausbildung 33 h
Überland 12 h
Autobahn 8 h
Dunkelfahrt 5 h
Vorbesitz Klasse C, Fahrpraxis bis 2 Jahre
Grundausbildung 14 h
Überland 16 h
Autobahn 8 h
Dunkelfahrt 6 h
Vorbesitz Klasse C, Fahrpraxis mehr als 2 Jahre
Grundausbildung 7 h
Überland 8 h
Autobahn 4 h
Dunkelfahrt 3 h
Vorbesitz Klasse D1
Grundausbildung 20 h
Überland 5 h
Autobahn 5 h
Dunkelfahrt 5 h
Klasse D: Busse
Mindestalter
21 Jahre
Voraussetzungen
Der Erwerb der Klasse D setzt den Vorbesitz der Klasse B voraus.
Fahrzeuge (siehe § 6 FeV)
Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Befristung
- Die Fahrerlaubnis wird für fünf Jahre erteilt
- Verlängerung um weitere 5 Jahre durch Eignungsnachweis nach FeV Anlage 5 Nr.1 und 2 (Gesundheitszustand und Belastungsprofil)
- FeV Anlage 6 (Sehvermögen)
Einschluss
Klasse D schließt die Klasse D1 ein.
Dauer der Fahrprüfung
75 Minuten
Vorbesitz Klasse B oder C1, Fahrpraxis bis 2 Jahre
Grundausbildung 41 h
Überland 19 h
Autobahn 22 h
Dunkelfahrt 7 h
Vorbesitz Klasse B oder C1, Fahrpraxis mehr als 2 Jahre
Grundausbildung 16 h
Überland 8 h
Autobahn 4 h
Dunkelfahrt 4 h
Vorbesitz Klasse C, Fahrpraxis bis 2 Jahre
Grundausbildung 8 h
Überland 8 h
Autobahn 4 h
Dunkelfahrt 4 h
Vorbesitz Klasse C, Fahrpraxis mehr als 2 Jahre
Grundausbildung 6 h
Überland 4 h
Autobahn 2 h
Dunkelfahrt 2 h
EU Berufskraftfahrer
Qualifikations-Gesetz
In unserem Berufskraftfahrer Trainings Center (BKF-TC) bieten wir Ihnen verschiedene Möglichkeiten, sich und Ihre Mitarbeiter aus- bzw. weiterzubilden.
Wir sind gerne Ihr Partner für freiwillige präventive Schulungen, aber auch vom Gesetzgeber geforderte Maßnahmen.
Besonders die Auswirkungen der Richtlinie 2003/59 EG über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr machen sich bemerkbar.
Am 1.10.2006 trat in Deutschland in Kraft:
- Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BGBl. I S. 1958) vom 14.8.2006
- Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BGBl. I S. 2108) vom 22.8.2006
Seit 10.09.2008 benötigen alle Führerschein-Neulinge der Klassen D1, D1E, D und DE eine „Grundqualifikation“, wenn sie ihren Führerschein gewerblich nutzen wollen.
Für Lkw-Fahrer (Führerschein-Klassen C1, C1E, C und CE) ist der Stichtag der 10.09.2009
Für den Nachweis der Grundqualifikation gibt es drei Möglichkeiten:
- Grundqualifikation
- Beschleunigte Grundqualifikation
- Berufsausbildung BKF oder FiF (Fachkraft im Fahrbetrieb)
Ausbildung zum Berufskraftfahrer
Ausbildungsdauer
3 Jahre
Ausbildungsort
Hauptbetrieb Oggersheim
Rheinhorststraße 57
67071 Ludwigshafen am Rhein
Besondere Anforderungen
Der Auszubildende muss geistig und körperlich geeignet sein,
Fahrzeuge der Fahrerlaubnis Klasse D führen zu können.
Abschlussprüfung
Anerkannter Abschluss als Berufskraftfahrer
Beschleunigte Grundqualifikation (140h)
Für den Erwerb der beschleunigten Grundqualifikation ist die jeweilige Fahrerlaubnis nicht erforderlich.
Zum Erwerb der beschleunigten Grundqualifikation benötigen Sie eine Schulung mit 140 Stunden à 60 min Unterricht, davon 10 Fahrstunden à 60 min praktisches Fahren.
Sie erhalten von uns nach Abschluss des Lehrgangs eine Bescheinigung, mit der Sie berechtigt sind die Prüfung (theoretische Prüfung 90 min) bei der IHK zu absolvieren.
Nach bestandener Prüfung erhalten Sie eine Bescheinigung von der IHK und können die Ziffer 95 im Führerschein von der zuständigen Verwaltungsbehörde eintragen lassen.
Die Ausbildung der jeweiligen Fahrerlaubnisklasse ist in diesem Verfahren nicht inbegriffen und muss gesondert durchgeführt werden.
Weiterbildung Berufskraftfahrer (35h)
- Der Erwerb erfolgt durch die Teilnahme an 35 Stunden à 60 min Unterricht, ohne Prüfung!
- Die Einheiten müssen mindestens 7 Zeitstunden dauern, oder 2 mal 3,5 Stunden an zwei aufeinanderfolgenden Tagen
- Die 35 Stunden müssen zukünftig alle 5 Jahre absolviert werden
- Nach der Teilnahme an einem Seminar erhält man eine Bescheinigung zum Nachweis für die Verwaltungsbehörde. Diese bestätigt Ihnen die Weiterbildung durch den Eintrag der Schlüsselzahl 95 in Ihren Führerschein
Die Kurse werden individuell aus folgenden Themenbereichen zusammengestellt:
Gesundheit & Fitness
Kinematische Kette
Energie & Umwelt
Bremsanlagen
Ladungs-sicherung
Sozial-vorschriften
Vorschriften für den Personen-verkehr
Pannen, Unfälle,
Notfälle und Kriminalität
Unternehmens-bild und Marktordnung
Fahrpraktische Übungen
Wartung und Pflege
Sicherheitstraining
In der Omnibusbranche ist der Busfahrer der entscheidende Faktor für die Sicherheit seiner Passagiere.
Das Kamp Reisen Fahrsicherheitstraining wird individuell für Ihre Anforderungen zusammengestellt. Wir bieten Ihnen spezielle Flächen, Strecken und technische Vorrichtungen für die Umsetzung von Sicherheitstrainings für Busse und PKWs.
Neben dem Schwerpunkt „Sicherheit“ wird in allen Trainings großer Wert auf eine umweltfreundliche Fahrweise gelegt. Dabei erhalten die Fahrer persönliche Anregungen und Anweisungen.
Ein trainierter Fahrer bedeutet
- Sicherheit und Unfallprävention
- Fahrkompetenz und Zuverlässigkeit
- Vertrauen der Passagiere
- Reduzierung der Betriebskosten,
- Verschleißkosten und Versicherungsprämien möglich
- Senkung der Unfallzahlen innerhalb der Busflotte