Machen Sie bei uns Ihre Ausbildung zum Berufskraftfahrer (w/m/d).
Wir bieten Ihnen die Grundqualifikation für die gewerbliche Nutzung, die Ausbildung zum Busfahrer und die Möglichkeit zur individuellen Weiterbildung durch Kurse. Im Rahmen von Fahrsicherheitstrainings können Sie bei uns Ihre Fahrpraxis perfektionieren.
Mindestalter: 21 Jahre
Voraussetzungen: Der Erwerb der Klasse D setzt den Vorbesitz der Klasse B voraus.
Fahrzeuge (siehe § 6 FeV): Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) zur Personenbeförderung mit mehr als 8 und nicht mehr als 16 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Befristung:
Dauer der Fahrprüfung: 75 Minuten
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Mindestalter: 21 Jahre
Voraussetzungen: Der Erwerb der Klasse D setzt den Vorbesitz der Klasse B voraus.
Fahrzeuge (siehe § 6 FeV): Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Befristung:
Einschluss: Klasse D schließt die Klasse D1 ein.
Dauer der Fahrprüfung: 75 Minuten
In unserem Berufskraftfahrer Trainings Center (BKF-TC) bieten wir Ihnen verschiedene Möglichkeiten, sich und Ihre Mitarbeiter aus- bzw. weiterzubilden. Wir sind gerne Ihr Partner für freiwillige präventive Schulungen, aber auch vom Gesetzgeber geforderte Maßnahmen.
Besonders die Auswirkungen der Richtlinie 2003/59 EG über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr machen sich bemerkbar.
Am 1.10.2006 trat in Deutschland in Kraft:
Seit 10.09.2008 benötigen alle Führerschein-Neulinge der Klassen D1, D1E, D und DE eine „Grundqualifikation“, wenn sie ihren Führerschein gewerblich nutzen wollen.
Für Lkw-Fahrer (Führerschein-Klassen C1, C1E, C und CE) ist der Stichtag der 10.09.2009
Für den Nachweis der Grundqualifikation gibt es drei Möglichkeiten:
3 Jahre
Hauptbetrieb Oggersheim
Rheinhorststraße 57
67071 Ludwigshafen am Rhein
Der Auszubildende muss geistig und körperlich geeignet sein,
Fahrzeuge der Fahrerlaubnis Klasse D führen zu können.
Anerkannter Abschluss als Berufskraftfahrer
Für den Erwerb der beschleunigten Grundqualifikation ist die jeweilige
Fahrerlaubnis nicht erforderlich.
Zum Erwerb der beschleunigten Grundqualifikation benötigen Sie eine
Schulung mit 140 Stunden à 60 min Unterricht, davon 10 Fahrstunden
à 60 min praktisches Fahren.
Sie erhalten von uns nach Abschluss des Lehrgangs eine Bescheinigung,
mit der Sie berechtigt sind die Prüfung (theoretische Prüfung 90 min) bei der IHK zu absolvieren.
Nach bestandener Prüfung erhalten Sie eine Bescheinigung von der IHK und können die Ziffer 95 im Führerschein von der zuständigen Verwaltungsbehörde eintragen lassen.
Die Ausbildung der jeweiligen Fahrerlaubnisklasse ist in diesem Verfahren nicht inbegriffen und muss gesondert durchgeführt werden.
In der Omnibusbranche ist der Busfahrer der entscheidende Faktor für die Sicherheit seiner Passagiere.
Das Kamp Reisen Fahrsicherheitstraining wird individuell für Ihre Anforderungen zusammengestellt. Wir bieten Ihnen spezielle Flächen, Strecken und technische Vorrichtungen für die Umsetzung von Sicherheitstrainings für Busse und PKWs.
Neben dem Schwerpunkt „Sicherheit“ wird in allen Trainings großer Wert auf eine umweltfreundliche Fahrweise gelegt. Dabei erhalten die Fahrer persönliche Anregungen und Anweisungen.
Ein trainierter Fahrer bedeutet:
Kamp Reisen GmbH & Co. KG
Rheinhorststr. 57
67071 Ludwigshafen / Rhein
Telefon: +49 (621) 67 20 77 - 79
Telefax: +49 (621) 67 90 23
E-Mail: info@kampreisen.de